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Zuschüsse für stromlose BIOROCK KKA

Zuschüsse für stromlose BIOROCK KKA

Posted on 21 Nov 2018 by Jörg Reder

Thüringen: Neue Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen

Ab dem 13. August 2018 ist eine neue Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Kraft getreten. Das Wichtigste für Sie: stromlose Kleinkläranlagen von BIOROCK werden vollumfänglich gefördert! Sie erhalten beispielweise 3000 Euro Zuschuß für die Errichtung einer 6 EW Anlage.

Die Förderung ist für die Grundstückseigentümer möglich, deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes oder der eigenentsorgenden Gemeinde dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen werden soll.

Die Zuschüsse im Überblick:

Für den Ersatz-Neubau einer Kleinkläranlage für 4 Einwohner beträgt der Grundzuschuss 2500 Euro zuzüglich 250 Euro für jeden weiteren Einwohner.

Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage für 4 EW beträgt der Grundzuschuss 1250 Euro, plus 125 Euro je weiterer Einwohner.